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✓ Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern
✓ Modernes Gewerbe und Naturschutz im Einklang

✓ 2014: „letzte Pachtverlängerung“ – viel Vorlauf
✓ Gewerbe statt Flugplatz – städtisches Ziel seit den 90ern

Worum geht es?

Sonderlandeplatz

Der Pachtvertrag über die Flächen des derzeitigen Sonderlandeplatzes im Stadtteil Neu Hagen zwischen der Hansestadt Lüneburg (Eigentümerin der Flächen) und dem Luftsportverein Lüneburg e.V. (LVL) läuft – wie vom Rat am 1. Oktober 2014 beschlossen – Ende Oktober 2020 aus. Der LVL möchte gern auf dem Gelände bleiben und den Flugplatz dort weiter betreiben. Der Rat der Hansestadt aber entschied sich zuletzt am 29. August 2019 gegen eine Verlängerung des Pachtvertrages. Daraufhin starteten Mitglieder des LVL ein Bürgerbegehren, um einen Bürgerentscheid zu dem Thema zu erwirken. Die Initiatoren wollten einen Bürgerentscheid erreichen zu der Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e.V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“

Die Hansestadt hat die von den Initiatoren am 24. Februar 2020 eingereichten Unterschriften geprüft. Das Ergebnis: Die erforderlichen 5923 Unterschriften wurden fristgerecht vorgelegt, sodass das Bürgerbegehren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zulässig ist. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg entschied daraufhin am 24. März 2020, dass der Bürgerentscheid am 14. Juni 2020 stattfinden soll.

Weitere Informationen sind auch auf den Internetseiten der Bürgerinitiative gegen Fluglärm und des LVL zu dem Thema zu finden.

Ergebnis der Bürgerentscheids
Die Vertreter des Bürgerbegehrens konnten mehr als die erforderliche Anzahl an Ja-Stimmen erzielen. Sie kamen auf insgesamt 17.593 und stellten auch deutlich die Mehrheit (82,25 Prozent). Zu den Abstimmungsergebnissen

 

Wie geht es?

Die Abstimmung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie auf lokaler Ebene, die für Niedersachsen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§§ 32 und 33) geregelt sind. Bei einem Bürgerentscheid entscheiden Bürgerinnen und Bürger über lokale Fragen. Alle in der Hansestadt Wahlberechtigten sind dabei dazu aufgerufen, über die zur Entscheidung stehende Frage mit Ja oder Nein abzustimmen. Die Modalitäten der Abstimmung sind ähnlich einer Wahl. Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn es eine Mehrheit an Ja-Stimmen gibt UND diese mindestens 11.846 Stimmen umfasst (das sind 20 Prozent der wahlberechtigten Einwohner/-innen Lüneburgs, mit Bezug auf die jüngste Kommunalwahl). Mehr Informationen zum Verfahren des Bürgerentscheids finden Sie hier.

Arbeitsplätze oder Flugzeuge?

Die Kernfrage

Die Hansestadt Lüneburg hat ein relativ kleines Stadtgebiet: rund 70,4 km² (7040 Hektar). Diese Tatsache und die so aktuellen wie berechtigten Diskussionen um Klimawandel und Ressourcenverbrauch legen nahe, Natur- und Klimaschutz gegen Stadtentwicklung aufzurechnen. Doch eine Stadt muss vielen Bedürfnissen des städtischen Zusammenlebens gerecht werden.

Was braucht die Stadt?

✓ Wohnen und Arbeiten nah beieinander – Für Klimaschutz und Lebensqualität
✓ Ein gutes Zusammenspiel aus Natur, Gewerbe und Wirtschaft
✓ Gute Infrastruktur, Mobilität und Freizeiteinrichtungen
✓ Sichere Kitas, gut ausgebaute Schulen und nachhaltige Gewerbeflächen  

Schon beim Ankauf der Flächen vor Jahrzehnten hatte die Stadt klargemacht, dass sie diese später für Wohnungsbau und/oder für Wirtschaft nutzen möchte. In der Zwischenzeit hat sich das Gelände, nahe Bundeswehr und Industriegebiet Hafen gelegen, immer offensichtlicher zu einer Gewerbefläche entwickelt. Und die werden im Lüneburger Stadtgebiet dringend gebraucht – gerade auch von ortsansässigen Unternehmen, die Perspektiven benötigen, damit sie vor Ort bleiben können. Bislang haben die Unternehmen darauf vertraut, dass die Flächen bei Bedarf nach Auflösung der Landebahn zur Verfügung stehen. Der Rat möchte hier sein Wort halten.

Bildquelle: LGLN; Montage: Hansestadt Lüneburg

Bildquelle: LGLN; Montage: Hansestadt Lüneburg

Gewerbegebiete und Natur- sowie Klimaschutz sind keine Gegensätze, denn:

✓ Es geht nicht um Industrieanlagen, sondern um modernes Gewerbe  ähnlich dem, das vor Ort bereits ansässig ist.
✓ Arbeitsplätze vor Ort, die für Lüneburgerinnen und Lüneburger auf kurzem Weg erreichbar sind, helfen auch dem Klima.
✓ Technologien wie Solarparks sind mit Flora, Fauna und Kaltluftzufuhr vereinbar.  

Was genau sich wie vereinbaren lässt, dabei wird sich die Hansestadt nach dem richten, was die Untersuchungen zum Artenschutz und zur Klimawirkung ergeben. Diese laufen noch, die Ergebnisse sollen Ende 2020 vorliegen. Die Stadt hat dargelegt, dass von den 20 Hektar des gesamten Areals künftig voraussichtlich rund 8 Hektar (40 Prozent) gewerblich genutzt werden sollen. Der größere Teil, also 12 Hektar (60 Prozent), steht also weiterhin für die vorhandenen Ausgleichsflächen zur Verfügung, Kaltluftschneisen werden freigehalten und auch weitere Ideen wie Solarparks und Aufforstung werden abgeglichen mit den Untersuchungsergebnissen der Gutachter.  

Lüneburg braucht den Mittelstand und qualifizierte Arbeitsplätze.

Es gibt ausreichend nutzbare Landeplätze in der Region.

Debatten um Sonderlandeplatz

Chronik

Die Landebahn in Lüneburg war ursprünglich Teil der militärischen Anlagen und wurde nach Kriegsende zivil genutzt. Die Flächen gehören der Stadt, der Luftsportverein Lüneburg e.V. (LVL) betreibt den Platz, der den Status Sonderlandeplatz trägt. Die Stadt hat die Flächen 1986 vom Bund gekauft und ist in den Überlassungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) mit dem LVL eingestiegen. In diesem 1977 geschlossenen Vertrag hieß es, er könne gekündigt werden, wenn „das gesamte vermietete Gelände oder Teilflächen von der Stadt Lüneburg für die Schaffung von Industrie- oder Wohngebieten benötigt werden“. 1990 haben Stadt und LVL einen Pachtvertrag für 25 Jahre geschlossen. 2014 wurde der Vertrag einmalig um fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Eine automatische Vertragsverlängerung, wie sie im Ursprungsvertrag von 1990 vereinbart war, wurde dabei ausgeschlossen. Der LVL zahlt seit dem 1. November 2015 eine Pacht in Höhe von 15.000 Euro jährlich.

Auch ein Blick in alte Ausgaben der Landeszeitung für die Lüneburger Heide zeigt, dass eine langfristig andere Nutzung des Geländes schon früh beabsichtigt war und dass Lüneburg-Hagen für die Landebahn nur ein Übergangsstandort sein konnte. Seit den 1970er Jahren gibt es immer wieder erhitzte Debatten in der Stadt um Standort und Status der Landebahn, aber auch um Sicherheit und Lärm. Auch in der politischen Vertretung der Stadt, dem Rat, bildete sich das uneinheitliche Meinungsbild an verschiedenen Entscheidungen ab. Die Abwägungen zwischen Arbeitsplätzen und Privatfliegern sind nie leicht gewesen. Eine Ratsmehrheit hat sich zuletzt (2019) dagegen ausgesprochen, den Pachtvertrag mit dem LVL zu verlängern.  

Kurz gefasst:

✓ Gewerbe statt Flugplatz – das ist erklärtes Ziel schon seit den 1990ern.
✓ 2014: „letzte Pachtverlängerung“ – reichlich Vorlauf für ein Auslaufen.
✓ Vorteil für die ganze Stadt: Arbeitsplätze, kurze Wege & Gewerbesteuer.
✓ Zwei, die sich vertragen: Modernes Gewerbe und Naturschutz. 
✓ Verfügbare Gewerbeflächen im Stadtgebiet – außer Flugplatz praktisch null.
✓ Der Stadtrat möchte sein Wort halten.

Aktuelles & Termine

Hier finden Sie alle aktuellen Termine und Neuigkeiten zum Bürgerentscheid.

  • Ergebnis der Bürgerentscheids
    Die Vertreter des Bürgerbegehrens konnten mehr als die erforderliche Anzahl an Ja-Stimmen: Sie kamen auf insgesamt 17.593 und stellten auch deutlich die Mehrheit (82,25 Prozent). Zu den Abstimmungsergebnissen
  • Bürgerversammlung am Montag, 18. Mai 2020, ab 19 Uhr in der ehemaligen Schlieffenkaserne, Halle 27 (Lübecker Straße)
  • Digitale Bürgerversammlung am Montag, 25. Mai 2020, ab 19 Uhr; eine Aufzeichnung des Live-Streams findet sich auf der städtischen Homepage (https://www.hansestadtlueneburg.de/live-stream) und auf der städtischen Facebook-Seite (https://www.facebook.com/hansestadtlueneburg)

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2014 vereinbart worden?

Die Stadt hat die Flächen 1986 vom Bund gekauft und ist in den Überlassungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) mit dem LVL eingestiegen. In diesem 1977 geschlossenen Vertrag hieß es, er könne gekündigt werden, wenn „das gesamte vermietete Gelände oder Teilflächen von der Stadt Lüneburg für die Schaffung von Industrie- oder Wohngebieten benötigt werden“. 1990 haben Stadt und LVL einen Pachtvertrag für 25 Jahre geschlossen. 2014 wurde der Vertrag einmalig um fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Eine automatische Vertragsverlängerung, wie sie im Ursprungsvertrag von 1990 vereinbart war, wurde dabei ausgeschlossen. Der LVL zahlt seit dem 1. November 2015 eine Pacht in Höhe von 15.000 Euro jährlich.

Ein Blick in verschiedene Presseartikel und Gremiensitzungen der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass die Stadt Lüneburg das Landebahn-Gelände einst für Gewerbe erworben hat und auch immer wieder kommuniziert hat, das Gelände langfristig dafür nutzen zu wollen. Bis es soweit war, sollte die Landebahn bleiben können und die Zeit zugleich für die Suche nach einem besser geeigneten Standort im Landkreis-Gebiet genutzt werden. Zusätzlich erklärte sich die Stadt bereit, 50.000 Euro der Abräumkosten (falls die Gesamtsumme 50.000 Euro überschreitet) zu übernehmen, wenn der Sonderlandeplatz geschlossen wird.

Weitere Infos finden Sie in dem Dokument Pläne und Verträge.

Hat der Landeplatz eine wirtschaftliche Bedeutung?

Eine wirtschaftliche Bedeutung des Sonderlandeplatzes war nicht zuletzt im Kontext der deutschen Einheit und der innereuropäischen Zusammenarbeit zeitweilig erwartet worden. Stichhaltige Zahlen, die das belegen, liegen nicht vor. Vielmehr wird der Sonderlandeplatz überwiegend von Privatfliegern genutzt, die hier dem Luftsport nachgehen. Bei den von und nach Lüneburg zurückgelegten Flugstrecken handelt es sich überwiegend um Distanzen, die auch von Geschäftsreisenden und/oder Touristen angesichts der CO2-Belastung deutlich klimaschonender zum Beispiel per Bahn zurückgelegt werden könnten.

Gibt es andere geeignete Gewerbeflächen in der Stadt?

Hanseviertel-Ost: Die Flächen im hier entstehenden Gewerbegebiet sind praktisch restlos vergeben. Dies zeigt laut Wirtschaftsförderungsgesellschaft Lüneburg, wie begehrt Gewebeflächen in Lüneburg generell sind.

Industriegebiet Hafen: Im Industriegebiet Hafen befinden sich die teils unbebauten Flächen zumeist in Unternehmerhand – sie dienen als Ausbaureserve.

Bilmer Berg II: Auch das seit rund einem Jahrzehnt avisierte Gewerbegebiet Bilmer Berg II ff. wird nicht so schnell zur Verfügung stehen, denn es befindet sich noch in privater Hand und wird erst dann zu nutzen sein, wenn die Pläne für die Erweiterung der A39 weiter vorangeschritten sind. Das wird noch einige Jahre dauern.

Haben wir nicht schon genug Gewerbe in Lüneburg?

Aktuelle Wirtschaftsanalysen von 2010 und 2017 haben einen hohen Bedarf an Gewerbeflächen für Lüneburg prognostiziert (siehe auch die Präsentation aus dem städtischen Wirtschaftsausschuss vom August 2019).

Hinzu kommt, dass die an der Landebahn ansässigen Lüneburger Unternehmer mittel- und langfristig Erweiterungsbedarf angekündigt haben. Ihnen wurde bei der Ansiedlung im Gewerbegebiet an der Zeppelinstraße zugesagt, dass diese Entwicklungsmöglichkeiten perspektivisch bestehen. Der Pachtvertrag mit dem LVL war auch aus diesem Grund befristet. Er ist 2014 nur mit Blick darauf verlängert worden, dass zu der Zeit der Bedarf an Gewerbeflächen noch nicht akut war. Inzwischen ist der Bedarf der dortigen Unternehmen, sich zu erweitern, konkreter geworden. Abgefragt wurde das erst kürzlich von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Lüneburg.

Auch gibt es mehrere Interessenten für Neuansiedlungen bzw. für einen Umzug samt Erweiterung innerhalb Lüneburgs.

Insgesamt geht es um Arbeitsplätze in einer mittleren dreistelligen Anzahl: sowohl bestehende als auch neu zu schaffende Arbeitsplätze. Bislang konnten die Unternehmen darauf vertrauen, dass die Flächen bei Bedarf nach der Auflösung der Sonderlandebahn zur Verfügung stehen werden.

Was bedeutet das für die Natur, die Ausgleichsflächen und die Kaltluftschneise?

Die auf dem Gelände vorhandene Kaltluftschneise bleibt erhalten, sie liegt in Richtung der Kasernenflächen.

Die dort angelegten Ausgleichsflächen für die Haubenlerche bleiben ebenfalls bestehen. Dieser rechtlichen Verpflichtung wird die Hansestadt weiterhin nachkommen.

Aktuell lässt die Hansestadt sowohl die Pflanzen- und Tierwelt als auch die klimatische Situation auf dem Gelände begutachten. Diese Untersuchungen umfassen eine gesamte Vegetationsperiode (ein Jahr). Die Ergebnisse werden voraussichtlich im November 2020 vorliegen.  Sie sind die Grundlage für die zukünftigen Planungen.

Was wird aus dem in Lüneburg stationierten Feuerwehrflieger?

Der Feuerwehr-Flugdienst (FFD) leistet wertvolle Arbeit im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes. Der Flieger ist allerdings nicht in Alarmbereitschaft. Sein Einsatz wird zentral mit ausreichend Voralarmierungszeit über die Polizeidirektion gesteuert. Insofern ist ein Standort innerhalb Lüneburgs kein Muss, um die Region mit Überwachungsflügen zu beobachten. Ein Standort etwa im Bereich Uelzen wäre für die Region Nordostniedersachsen eine Alternative.