Bei einem Bürgerbegehren sind quasi in der ersten Stufe die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gefragt, ob es zu einem Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage kommen soll. In der zweiten Stufe sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, über die zuvor festgelegte Frage mit Ja oder Nein abzustimmen. Das Gesetz regelt, wer sich am Bürgerbegehren und am Bürgerentscheid beteiligen darf und welche Quoren (Anzahl notwendiger Unterstützerunterschriften) jeweils gelten. Unterstützt vom Luftsportverein Lüneburg e.V. (LVL) haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Unterschriften gesammelt und der Hansestadt übergeben. Die Hansestadt hat die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und festgestellt, dass die erforderlichen 5923 Unterschriften fristgerecht vorgelegt wurden. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt hat daraufhin das Bürgerbegehren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz für zulässig erklärt. Als Datum für die Abstimmung wurde der 14. Juni 2020 festgelegt. Jeder Haushalt wird rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid ein Abstimmungsheft mit allen wichtigen Informationen zur Abstimmung erhalten. Außerdem plant die Hansestadt, Bürgerinformationsversammlungen durchzuführen. Ob diese angesichts der Corona-Pandemie stattfinden können, bleibt abzuwarten. Die Hansestadt wird darüber rechtzeitig informieren.
✓ Antworten auf Fragen zur konkreten Abstimmung, etwa zum Versand der Benachrichtigungskarten, zu den Abstimmungslokalen oder zu den Helferinnen und Helfern für die Abstimmung und vieles mehr finden Sie auf der Seite https://www.hansestadtlueneburg.de/Home-Hansestadt-Lueneburg/Stadt-und-Politik/Wahlen.aspx
✓ Im Anschluss werden alle wichtigen Informationen dort eingepflegt und fortlaufend aktuell gehalten.